Die BGV A3 ist eine zwingende gesetzliche Vorschrift für die Sicherheit elektrischer Anlagen in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen. Kein Weg führt an ihr vorbei!
Jedes Unternehmen muss anhand einer anerkannten normgerechten Prüfung aller elektrischen Geräte, die Einhaltung dieser Vorschrift nachweisen.
Elektrische Anlagen und Geräte müssen auf den ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden
Die gesetzliche Grundlage ergibt sich aus der "Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz". Diese Unfallverhütungsvorschrift, die sich auf "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" bezieht, hatte früher die Kurzbezeichnung VBG4 bzw. BGV A2 und wurde 2005 umbenannt in BGV A3.
(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektronischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden. Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektronischen Regeln entsprechend betrieben werden.
(2) Ist bei einer elektrischen Anlage oder einem elektrischen Betriebsmittel ein Mangel festgestellt worden, d.h. entsprechen sie nicht mehr den elektronischen Regeln nach VDE, so hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass der Mangel unverzüglich behoben wird und, falls bis dahin eine dringende Gefahr besteht, dafür zu sorgen, dass die elektrische Anlage oder das elektrische Betriebsmittel im mangelhaften Zustand nicht verwendet werden.
Die in der BGV A3 festgelegten Bestimmungen und Durchführungsanweisungen legen fest, wie die Prüfung in Unternehmen zu erfolgen hat. Diese Vorschrift können Sie hier als PDF-Dokument herunterladen.
Neben der BGV A3 aus den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften sorgen
ebenfalls als gesetzliche Vorschriften dafür, dass entsprechend den VDE-Bestimmungen die anerkannten Regeln der Technik durchgeführt werden.