Der Betreiber von Elektrogeräten und Anlagen hat im Schadensfall den ordnungsgemäßen Zustand der Geräte nachzuweisen! Die Prüfungen werden dokumentiert und archiviert. Die Prüfplakette am Gerät, bestätigt die Messung.
Die Prüfungen, welche nach verschiedenen Vorschriften durchgeführt werden, richten sich wie folgt:
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Anlage / Betriebsmittel |
Prüffrist |
Art der Prüfung |
Prüfer |
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Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel |
4 Jahre |
Auf ordnungsgemäßen Zustand |
Elektrofachkraft |
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Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel in „Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art“ |
1 Jahr |
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Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nicht stationären Anlagen |
1 Monat |
Auf Wirksamkeit |
Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte |
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Fehlerstrom-, Differenzstrom und Fehlerspannungs- Schutzschalter |
6 Monate arbeitstäglich |
Auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung |
Benutzer |
Die Forderungen sind für ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel auch erfüllt, wenn diese von einer Elektrofachkraft ständig überwacht werden.
Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel gelten als ständig überwacht, wenn sie kontinuierlich
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Von Elektrofachkräften instandgehalten
und
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Durch messtechnische Maßnahmen im Rahmen des Betreibens (z. B. Überwachen des Isolationswiderstandes) geprüft werden.




