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Der Betreiber von Elektrogeräten und Anlagen hat im Schadensfall den ordnungsgemäßen Zustand der Geräte nachzuweisen! Die Prüfungen werden dokumentiert und archiviert. Die Prüfplakette am Gerät, bestätigt die Messung.

Die Prüfungen, welche nach verschiedenen Vorschriften durchgeführt werden, richten sich wie folgt:

 

Anlage / Betriebsmittel

Prüffrist

Art der Prüfung

Prüfer

Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel

4 Jahre

 

Auf ordnungsgemäßen Zustand

 

Elektrofachkraft

Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel in „Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art“
(DIN VDE 0100 Gruppe 700)

1 Jahr

Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nicht stationären Anlagen

1 Monat

Auf Wirksamkeit

Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte

Fehlerstrom-, Differenzstrom und Fehlerspannungs- Schutzschalter

- in stationären Anlagen

- in nicht stationären Anlagen

 6 Monate

 arbeitstäglich

Auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung

Benutzer

Die Forderungen sind für ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel auch erfüllt, wenn diese von einer Elektrofachkraft ständig überwacht werden.

Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel gelten als ständig überwacht, wenn sie kontinuierlich

  •  Von Elektrofachkräften instandgehalten 

und

  • Durch messtechnische Maßnahmen im Rahmen des Betreibens (z. B. Überwachen des Isolationswiderstandes) geprüft werden.

 

BGV A3 - Ihr Nutzen

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